Informationen

  • Die Übernahme des Leichnams aus der Kapelle

  • Bei der Übernahme des Leichnams aus der Kapelle ist es nötig, dass jemand aus der Familie, der Verwandtschaft, von den Freunden oder jemand, der die verstorbene person gekannt hat, zur Identifizierung kommt. Außerdam ist es nötig, den personalausweis oder den Reisepass und den Auszug aus dem Sterbergister sowie die kleidung zur Bekleidung der verstorbenen Person dabeizuhaben.

  • Was ist der Metalleinsatz und wann ist er verpflichtend?

  • Der metalleinsatz wird aus Blech mit einer dicke von 0,5 - 0,7 mm hergestellt und in den holzsarg gestellt. Er besteht aus zwei teilen. Der untere Teil wird in den unteren Teil des Sargs gestellt und auf ihn wird der Deckel gestellt, der auf sich ein Glas im Bereich des Gesichts der verstorbenen Person hat. Dien genannten Teile werden durch Schweißen, dem sogenannten Löten, verbunden. Der Einsatz ist gesetzliche Pflicht beim Trensport von Leichnamen außerhalb der Grenzen des Landes, in dem der Tod eingetreten ist. Der Metalleinsatz kann auch bei der Übernahme von Leichnamen, an denen eine Obduktion durchgeführt wurde, verpflichtend sein. Es besteht die Pflicht der Verwendung des Metalleinsatzes auch beim Transport des Leichnams außerhalb des Gebietes der Stadt, wo der Leichnam übernommen wird, was in der Praxis ein setener Fall ist.

  • Die Obduktion

  • Die Obduktion wird in mehreren Fällen durchgeführt:
    - Wenn die verstorbene Person weniger als 24 Stunden im Krankenhaus, wo der Tod eingertreten ist, verbracht hat.
    - Wenn es zum gewaltsamen Tod kommt
    - Beim Tod unter unklaren Umständen
    - Bei Unfällen
    - Auf Anforderung eines Arztes
    - Auf Anfrage des Untersuchungsrichters
    - Auf Anfrage der Familie

  • Exhumierung

  • Die Exhumierung stellt das Ausgraben der Sterbeüberreste nach einem bestimmten Zeitraum dar. Sie wird in folgenden Fällen durchgeführt:
    - Übertragung der Sterbeüberreste auf eine andere Stelle
    - auf Anforderung Justizbehörden zur nachträglichen Feststellung der Todesursache
    - zur Übertragung der Sterbeüberreste aus Massengräbern

    Die Anforderung zur Exhumierung der Sterbeüberreste oder Urne können folgende Personen stellen:
    - der Inhaber des Rechts auf die Verwendung der Grabstätte, aus der die Übertragung durchgeführt wird und. - der Durchführer der Beerdigung des Verstorbenen, dessen Sterbeüberreste mit der Einreichung der Daten über den anderen Ort der Ruhe und der Einverständnis des Inhabers des Rechts auf die Verwendung dieser Grabstätte exhumiert werden.
    Fur die Durchführung der Exhumierung sind der Gemeindebescheid über die Verlagerung der Sterbeüberreste vom Friedhof und die Zustimmung der städtischen Sanitärinspektion nötig. Falls die exhumieren Sterbeüberreste außerhalb der städischen Friedhöfe verlagert weden, ist es nötig, die Bestätiigung über den Bestiz der Grabstätte für die Beerdigung einzureichen. Die Bestätiigung erstellt die Behörde im Ort, nacht dem die Übertragung durchgeführt wird.

  • Die Einäscherung

  • Die Einäscherung wird im Krematorium in Belgrad und Novi Sad durchgeführt. Die Begleitungen zu den Einäscherungen werden am Neune Friedhof, dem Friedhof Lesce, dem Friedhof Orlovaca und dem Friedhof Zemun jeden Tag, außer am Sonntag und dem ersten Tag eines Staatsfeiertags, durchgeführt. Die Anfrage für die Einäscherung stellt ein nahester Vewandter oder eine bevollmächtigte Person. Die Einäscherung wir mitsamt dem Sarg durchgeführt. Die Sterbeüberreste werden in eine Urne gestellt, die beerdigt oder im Mausoleum eufbewahrt wird.

  • Wieso ist es nötig, dass das Unternehmen akkreditiert ist?

  • Wenn das Bestattungsunternehmen akkreditiert ist, ist die Möglichkeit eines Problems bezüglich jedes Aspekts der Beerdigung, vom Kauf der Bestattungsausstattung bis zur Dokumentation, der Übernahme und des Transports des Leichnams, der Vereinbarung der Beerdigung bis zur Rechnungsstellung (Bar - oder Kassenbon) für die Ware und Dienstleistungen, absolut eliminiert. Eine wichtige Sache sind zertifizierte Bestattungsfahrzeuge. Das sind Fahrzeuge, deren Zweck der Transport von Toten d.h. von Sterbeüberresten ist. Das Zertifikat garantiert, dass das Fahrzeug für spezielle Zwecke ist und dass damit der Transport ungestört von Seiten jeder Behörde oder Polizei durchgeführt werden kann. Das Zertifikat des Fahrzeugs ist bei jedem Betreten der Kapelle und der Übernahme des Leichnams verpflichtend. Unser Unternehmen ist in der Kapelle in der Deligradska ulica (Deligradska Straße) sowie in einigen europäischen Städten registriert. Das, was noch wichtig ist, wenn das Unternehmen offiziell ist, ist das, dass Sie eine Bevollmächtigung geben, dass statt Ihnen das Bestattungsunternehmen die komplette Dokumentation, die Terminvereinbarung, die Übernahme und den Transport durchführt. Für internationale Transporte geben wir Ihnen die komplette Dokumentation, damit Sie alle Arten von Abmeldungen hinsichtlich der verstorbenen Person sowie die Einkassierung der Kosten durchführen können.

  • Die Bezahlung

  • Sie können die Bezahlung auf folgende Weisen durchführen:
    - Einzahlung auf das Konto
    - Bargeld
    - gestundete Zahlung mit Schecks
    - Lohnpfändung
    - Konsumkredit (die Zinsen verrechnet die Bank)

    Möglichkeit einer gestundeten Bezahlung durch die Unterschreibung eines Vertrags

    Verringerung der Kosten um 68.863,00 Dineren bei einem Pensionsschek oder einem Auszug aus der Bank sowie der Kopie des Auszugs aus dem Sterbergister.

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